Beiträge zum Thema Nachweis

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Die Steuerabsetzbarkeit von Teppichreinigungskosten ist gemäß § 35a EStG möglich, wenn die Dienstleistung vor Ort erbracht wird und entsprechende Nachweise vorhanden sind. Bis zu 20% der Arbeitskosten können abgesetzt werden, wobei jährliche Höchstgrenzen gelten....